besser - günstiger - sauberer - umweltfreundlicher
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Benutzung des SB-Waschparks erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

 

Beim Selfa SB-Waschpark handelt es sich um eine Selbstbedienungsanlage zum Reinigen von bestimmten Fahrzeugen.

Die Anlage wird vom Betreiber regelmäßig kontrolliert, jedoch nicht durchgehend beaufsichtigt. Ansprechpersonal an der Anlage steht nicht ständig zur Verfügung.

 

A) Benutzungsvorschriften

 

Das Einfahren auf das Gelände mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist untersagt! Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Frost wird nicht oder nur eingeschränkt gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Soweit die Anlage oder Teile davon vom Betreiber wegen der Witterungsverhältnisse oder aus technischen Gründen gesperrt werden, ist das Betreten oder Benutzen der gesperrten Teile untersagt.

 

In den Waschboxen dürfen PKW, Reise- und Wohnmobile, geschlossene Transporter mit einer maximalen Höhe von 3,20 m sowie Fahrräder, Motorroller, Motorräder und Quads bis zu einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 t gereinigt werden. Die Reinigung von Lastkraftwagen, PKW-Transportanhängern, landwirtschaftlichen Geräten, Traktoren, Baumaschinen sowie ähnlichen Maschinen und anderen Gegenständen ist verboten. In den Waschboxen darf Ladegut nicht aus- oder abgeladen werden.

 

Die Benutzung der Waschboxen darf nur zum Zwecke der Reinigung der zugelassenen Fahrzeuge in der erlaubten Art und Weise geschehen. Das Betreten der Waschboxen zu anderen Zwecken oder durch Personen, die nicht unmittelbar den SB-Waschpark benutzen, ist verboten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen die Anlage nicht ohne Aufsicht eines Erwachsenen betreten oder benutzen. Reparatur- und Wartungsarbeiten auf dem Gelände sind untersagt. Stark verschmutzte Fahrzeuge sind vor dem Einfahren auf unser Gelände von grobem Schmutz (z. B. Lehmbrocken, Sand, Kies) zu befreien. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte davon zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln (insbesondere Verschmutzungen oder Beschädigungen der Schaumbürsten und der Lanzen) muss der Anlagenbetreiber informiert werden. Kann der Mangel nicht behoben werden, ist eine andere Waschbox zu nutzen. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist nicht erlaubt!

 

In die vorhandenen Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Bei illegaler Müllentsorgung auf diesem Gelände erfolgt eine sofortige Anzeige bei der Umweltbehörde.

 

Soweit für unterschiedliche Abfälle verschiedene Behältnisse vorhanden sind, ist der Abfall in den jeweils dafür bestimmten Behälter einzuwerfen. Nach der Reinigung des Fahrzeuges ist die benutzte Waschbox unverzüglich frei zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Bodenfläche und die Waschboxen in sauberem Zustand befinden. Sollte es zu einer starken Verunreinigung in der genutzten Waschbox gekommen sein, ist diese durch den Benutzer von grobem Schmutz zu reinigen. Im Übrigen gelten ergänzend die an der Anlage angebrachten Hinweise. Diese Waschanlage wird videoüberwacht.

 

B) Haftung des Anlagenbetreibers und der Benutzer

 

Verstöße gegen die Benutzungsvorschriften können zu Sach- und Personenschäden sowie zu Umweltschäden führen. Für solche Schäden haftet der Benutzer, soweit er diese durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zu vertreten hat. Für eine durch unsachgemäße Verschmutzung der Anlage erforderliche Reinigung wird vom Betreiber in jedem Einzelfall eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 € erhoben. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadensbetrages ist dadurch nicht ausgeschlossen. Verstöße gegen die Benutzungsvorschriften können darüber hinaus ordnungswidrig oder sogar strafbar sein!

Für Schäden, die dem Benutzer dadurch entstehen, dass er die Benutzungs- bzw. Bedienungsvorschriften nicht beachtet hat, insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass erkennbar beschädigte Reinigungsgeräte entgegen der Anweisung benutzt wurden, ist die Haftung des Anlagenbetreibers ausgeschlossen.

 

Für unmittelbare Schäden und Folgeschäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, haftet der Betreiber nur, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

 

Die Haftung des Betreibers für Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich durch Dritte verursacht werden, ist ausgeschlossen. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können vom Benutzer nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden dem Anlagenbetreiber unverzüglich, spätestens am 3. Tag nach dem Schadensereignis in Textform oder per Email angezeigt wurde.

 

Die Anzeige hat zu erfolgen an:

 

MyCar SB-Waschpark GmbH

Werkstraße 1

84513 Töging

08631 - 9276916
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